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Social Media Guidelines

Enterprise 2.0

Social Networks




Maximilian Kil am 16. Juli 2011

Social Media Guidelines in Unternehmen – Regeln für Mitarbeiter

Die Vorzüge und Schwierigkeiten des Web 2.0 sind mittlerweile auch in der deutschen Wirtschaft angekommen, weshalb immer mehr Social Media Guidelines in Unternehmen aufgestellt und angewendet werden. Social Media Guidelines in Unternehmen sind für gewöhnlich Festlegungen von Seiten der Geschäftsleitung, ob und in welchem Umfang das Internet und damit auch Anwendungen aus dem Bereich Social Media in Form von Blogs, Netzwerken und Wikis während der Arbeitszeit genutzt werden dürfen. Derzeit ist man sich in der deutschen Wirtschaftslandschaft noch sehr uneins darüber, wie mit dieser Frage konkret verfahren werden sollte. Es gibt Organisationen, die ihren Mitarbeitern eine private, wie auch geschäftliche Internetnutzung während der Arbeitszeit vollends untersagen. Dann gibt es andere, bei denen nur ganz bestimmte Bereiche, wie der E-Mail- Verkehr und einige wenige, zur Arbeit wirklich täglich benötigte Websites für eine uneingeschränkte Nutzung freigegeben sind. Ein weiterer, im Moment noch vergleichsweise kleiner Anteil unter den hiesigen Unternehmensbetreibern räumt seinen Mitarbeitern sogar die vollständige, komplett eigenverantwortliche Nutzung des Webs und der Sozialen Netzwerke während der Arbeitszeit ein. Die Social Media Guidelines in Unternehmen wie diesen sehen lediglich einen verantwortungsvollen und vertraulichen Umgang mit Firmeninterna vor, die von den Mitarbeitern zu keiner Zeit der Öffentlichkeit preisgegeben werden dürfen. Natürlich muss jede Firmenleitung selbst darüber entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern einen eigenverantwortlichen,nicht ins Bodenlose ausufernden Umgang mit der Verweildauer im Netz, sowie eine ausreichende Loyalität gegenüber internen Daten und Aussagen zutraut und daraufhin alle oder zumindest bestimmte Teile des Internets zur Nutzung freigibt. Immer offensichtlicher in unserer heutigen, immer stärker vernetzten Welt wird jedoch, dass schon extrem starke Bedenken und Befürchtungen seitens der Leitung eines Unternehmens gegenüber seinen Mitarbeitern vorliegen müssen, damit eine Internetnutzung vollends untersagt wird. In
manchen Branchen, wie beispielsweise in den Medien sowie im PR- und Marketing Bereich kommt man um eine Internetnutzung schon von Berufswegen gar nicht mehr herum. Aber auch in anderen Arbeitsfeldern ist beispielsweise die Nutzung des Businessnetzwerkes Xing oder das Aktuell halten eines Firmenblogs von Seiten der Mitarbeiter, wie auch aus Sicht der Firmenverantwortlichen in jedem Falle erwünscht. Umso wichtiger sind die in den Social Media Guidelines in Unternehmen festgelegten Spielregeln, die man als Mitarbeiter bei der Nutzung des Internets in jedem Falle beachten sollte. Ein klares No Go im Internet ist ebenso wie im wirklichen Leben in sämtlichen Branchen die Verunglimpfung der Firmenleitung, anderer Mitarbeiter oder auch bestimmter Produkte des Unternehmens, in dem man arbeitet. Hier kann man in nahezu allen Fällen spätestens am nächsten Tag mit einer Abmahnung oder sogar mit seiner fristlosen Kündigung rechnen. Aber auch bei thematischen Grenzfällen
und Details zum eigenen Wirken in einer Firma sollte man vor allem innerhalb der sozialen Netzwerke vorsichtig sein. Im schlimmsten Falle kann man durch ungeahnte Verbreitung der Informationen mehr damit anrichten, als man dies vorher überhaupt hat überschauen können. Social Media Guidelines sollten in Unternehmen, in denen Internetnutzung erwünscht ist, von allen Nutzern mit ausgearbeitet werden, denn nur so können Firmenchefs sicher sein, dass die Richtlinien akzeptiert und auf lange Sicht auch nicht überschritten werden.

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